WohnRadar überwacht täglich alle öffentlichen Baugesuche der Gemeinde Wald (ZH) und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Wald (ZH). Quelle: eBaugesucheZH Portal.
WohnRadar ist ein Hinweisdienst, kein amtliches Publikationsorgan. Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: eBaugesucheZH Portal. Keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Fristen. Keine Rechtsberatung.
Wald liegt im Zürcher Oberland und zählt rund 9 500 Einwohnerinnen und Einwohner. Baugesuche betreffen hauptsächlich Einfamilienhäuser, Renovierungen und kleinere Überbauungen.
Bauherren müssen Bauprojekte in Wald (ZH) bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der eBaugesucheZH Portal publiziert.
Im Kanton Zürich liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf (§ 314 PBG ZH). Es gibt keine klassische Einsprache: Wer seine Rechte wahren will, muss innert dieser 20 Tage die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangen (§ 315 PBG ZH, elektronisch via eAuflageZH). Gegen den Entscheid kann anschliessend innert 30 Tagen ab Zustellung Rekurs erhoben werden. WohnRadar überwacht die Publikationen täglich und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Wald (ZH).
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist · Wie lange dauert eine Baubewilligung?
Baugesuche Dürnten · Baugesuche Hinwil · Baugesuche Bubikon · Baugesuche Lachen
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