WohnRadar überwacht täglich erkannte öffentliche Baugesuche aus den angebundenen amtlichen Quellen im Kanton Basel-Stadt und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
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Im Kanton Basel-Stadt werden erkannte öffentliche Baugesuche aus den angebundenen amtlichen Quellen in der Kantonsblatt Basel-Stadt publiziert. Im Kanton Basel-Stadt werden Bauvorhaben mit wesentlicher Aussenwirkung im Kantonsblatt und im Internet publiziert. Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage ab der Publikation (§ 48 BPV BS); Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich und unterschrieben beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat einzureichen. WohnRadar erfasst alle 3 Gemeinden des Kantons (Basel, Riehen, Bettingen). Statt die Publikationen selbst regelmässig zu prüfen, ruft WohnRadar sie täglich automatisch ab und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in ihrer Umgebung.
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist in der Schweiz · Wie lange dauert eine Baubewilligung? · Abdeckung und amtliche Quellen
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