WohnRadar überwacht täglich alle öffentlichen Baugesuche der Gemeinde Saint-Imier und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Saint-Imier. Quelle: Amtsblatt Kanton Bern.
WohnRadar überwacht Saint-Imier täglich über Amtsblatt Kanton Bern. Aktuell liegen keine öffentlich aufliegenden Baugesuche vor.
Bauherren müssen Bauprojekte in Saint-Imier bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der Amtsblatt Kanton Bern publiziert.
Im Kanton Bern wird das Baugesuch zweimal im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht (Art. 26 BewD). Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung (Art. 31 BewD); Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich mit Antrag und Begründung bei der zuständigen Behörde einzureichen. WohnRadar erfasst die Publikationen der Gemeinden, die ihre Baugesuche über das Amtsblatt-Portal veröffentlichen — aktuell 298 von 334 Berner Gemeinden. WohnRadar überwacht die Publikationen täglich und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Saint-Imier.
Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist · Wie lange dauert eine Baubewilligung?
Baugesuche Muri bei Bern · Baugesuche Saanen · Baugesuche Eggiwil · Baugesuche Zweisimmen
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